baumaschinen-as | Versteigerungsbedingungen | Markt für Bagger, Lader, Stapler, LKW, Ersatzteile usw.

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>> Versteigerungsbedingungen06.09.2010

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Versteigerungsbedingungen

1 §   Wer darf Versteigern und Ersteigern

1.1   Versteigerungsbedingungen sind zusätzliche Bedingungen zu den AGB´s, die als bekannt vorausgesetzt werden.

1.2   Die Versteigerung kann nur von registrierten Besuchern und Mitgliedern von Baumaschinenas genutzt werden.

1.3   Mitglieder zahlen keine einmalige Gebotsgebühr.

1.4   Besucher müssen sich erst registrieren lassen.

1.5   Registrierte Besucher zahlen für das Bieten eine einmalige Gebühr von 5,00 Euro, je Versteigerungsartikel, damit die Ernsthaftigkeit belegt ist. Mehrmaliges nachsteigern auf denselben Artikel ist dann kostenlos.

1.6   Mitsteigern dürfen nur natürliche und juristische Personen die unbeschränkt Geschäftsfähig sind, oder deren berechtigte Vertreter.

1.7   Vertreter haften voll selbst, falls der Vertretende ausfällt. Die Strafe ist mindestens 1 000,00 Euro, falls kein höherer Schaden nachgewiesen wird.

1.8   Besucher und Mitglieder, die zum Scherz mitsteigern, werden ebenfalls mit 1 000,00 Euro von Baumaschinenas bestraft, zuzüglich des nachgewiesenen entstandenen Schadens.

1.9   Der Verkäufer, sowie indessem Auftrag, darf nicht gesteigert werden, da dadurch der Preis hochgetrieben würde. Dieses würde das Vertrauen der Benutzer der Versteigerungsauktion unterlaufen.

1.10   Darüberhinaus möchten wir darauf hinweisen, dass dieses gesetzlich verboten ist und eine gerichtliche Strafkonsequentes nachziehen kann.

1.11   Sollte es bewiesen werden, dass ein Verkäufer mitsteigert, so ist Baumaschinenas berechtigt von dem Verkäufer 1 000,00 Euro Strafgeld einzuziehen, unabhängig von der möglichen strafrechtlichen Konsequenz.

1.12   Eine Sperrung des Verkäufers für Versteigerungen ist ebenfalls möglich.

1.13   Die Versteigerung wird von Baumaschinenas durchgeführt im Auftrage des jeweiligen Kunden. Die eingehenden Gebote werden Datums- und Zeitmäßig in der Gebotsliste gespeichert und sind für den Verkäufer und Baumaschinenas ersichtlich. Um Verkäufer und Käufer reell zu bedienen, sind die Maschinen in den Qualitätsstufen eingeteilt.

1.14   Dem Käufer steht es frei die Maschine zu besichtigen, gegebenenfalls auch nach Absprache mit dem Verkäufer auszuprobieren. Hierzu ist ein Termin mit dem Verkäufer per E-mail zu vereinbaren. Er kann auch auf seine Kosten ein Gutachten erstellen lassen. Baumaschinenas ist gerne behilflich bei der Suche eines unparteiischen Gutachters. Kontakt E-mail: versteigerungen@baumaschinen-as.de

2 §   Mindestgebotspreis/Versteigerungsende

2.1   Der Mindestgebotspreis wird angezeigt ohne Provision und in Netto ohne Steuer, da diese vom Käufer je Land unterschiedlich sind.

2.2   Das Versteigerungsende wird angezeigt auf der Detailansicht. Durch Anklicken des Herstellers wird die Detailansicht gezeigt. Das Ablaufdatum ist oben mit Fettdruck angezeigt. Es gilt dieselbe Zeit wie in Berlin (MEZ = Mitteleuropäische Zeit). Für Umrechnungen kann die genaue Zeit bei www.weltzeit.de angefragt werden.

2.3   Die Laufzeit ist frei bestimmbar, durch eintragen von Datum, oder Tage und Uhrzeit.

2.4   Das Einstellen des Angebotes in das Versteigerungsportal wird von Baumaschinenas vorgenommen, wenn

     1. Der Verkäufer das Versteigerungsangebot in das Versteigerungsformular
         eingestellt hat (registrierter Nutzer Versteigerung anklicken).

     2. der Verkäufer ein Angebot in eine Versteigerung umwandeln will, so gibt er bei
         dem Versteigerungsformular die Angebotsnummer ein, und füllt den Rest des
         Versteigerungsformulares aus z.B. Startpreis, wenn gewünscht Sofort-Kauf-Preis
         und Laufzeit u.s.w.

     3. Käufer können auf den Gegenstand bieten indem Sie das Bieterformular ausgefüllt haben.
         Achtung mit dem Bieten ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

     4. Der Zuschlag erfolgt auf das zuletzt höchste Angebot, welches innerhalb der angegebenen
         Laufzeit erfolgt ist. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Server bei Baumaschinenas.

     5. Ist der Sofortkaufpreis angegeben, und ist ein Bieter bereit diesen zu bezahlen, so wird die
         Versteigerung abgebrochen und der Artikel aus der Versteigerungsliste herausgenommen.
         Achtung: Mit dem Sofort-Kauf ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Der Sofortkaufpreis kann
         solange in Anspruch genommen werden, wie kein Gebot über den Startpreis eingegangen ist.

     6. Es ist auch möglich unter dem Startpreis zu bieten, jedoch erfolgt hier nur der Zuschlag, wenn
         der Verkäufer nach Ablauf der Versteigerungszeit mit diesem Gebotspreis einverstanden ist.

3 §   Kosten des Verkäufers

3.1   Das Einstellen der Daten in die Anzeige mit 6 Bildern kostet 25,00 Euro.

4 §   Kosten des Käufers

4.1   Registrierte Käufer die kein Mitglied von Baumaschinenas sind, zahlen bei der Versteigerung um die Ernsthaftigkeit zu belegen, einmalig eine Startgebühr von 5,00 Euro, die über T-Pay eingezogen wird. Mitglieder zahlen die Startgebühr nicht und können sofort bieten ohne Zeitverlust.

4.2   Der Käufer zahlt bei dem Abschluss und Zuschlag eine Verkaufsprovision an Baumaschinenas
         bei einer Versteigerungssumme in Euro
 
1. Grundpreis bis 500,00 20,00 Euro
2. Zulage von 500,01 bis 1 000,00 3%
3. Zulage von 1 000,01 bis 10 000,00 2%
4. Zulage von 10 000,01 bis X 1%

4.3   Abrechnungsbeispiel von Baumaschinenas.
         Maschine wird für 10 500,00 Euro ersteigert:
 
Grundpreis      500,00 Euro = 20,00 Euro
2. Zulage      500,00 Euro   3% = 15,00 Euro
3. Zulage    9000,00 Euro   2% = 180,00 Euro
Zwischensumme 10 000,00 Euro = 215,00 Euro
4. Zulage      500,00 Euro   1% = 5,00 Euro
Versteigerungssumme 10 500,00 Euro   220,00 Euro

5 §   Zahlungsbedingungen

5.1   Registrierte Besucher zahlen die Gebühren über T-Pay.

5.2   Mitglieder zahlen die Gebühren über Lastschrift oder Kreditkarten.

5.3   Der Käufer berechtigt unwiderruflich Baumaschinenas die Verkaufsprovision, berechnet nach dem Startpreis, von seinem Konto abbuchen zu lassen, wenn der Kaufvertrag durch Verschulden des Käufers nicht zu Stande kommt.

5.4   Der Verkäufer berechtigt unwiderruflich Baumaschinenas die Verkaufsprovision nach dem Startpreis zu berechnen und von seinem Konto abbuchen zu lassen, wenn der Kaufvertrag durch Verschulden des Verkäufers nicht zu Stande kommt.

5.5   Kommt der Kaufvertrag mit dem höchtsbietenden Käufer nicht zu Stande, z.B. kein Geld, ist Baumaschinenas berechtigt, dem nächsten niedrigeren Bieter den Zuschlag zu erteilen, und auch dieses in Folge zum jeweiligen nächst niedrigeren Bieter.

5.6   Käufer zahlt den gesamten Ersteigerungspreis innerhalb von 7 Tagen nach Versteigerungsende und Uhrzeit an Baumaschinenas zuzüglich der aufgeführten Verkaufsprovision und etwaiger Steuern auf den Verkaufspreis, ab da ist Baumaschinenas berechtigt Zinsen zu berechnen, da der Käufer sich in Verzug befindet. Einer ausdrücklichen Inverzugssetzung bedarf es nicht.

5.7   Baumaschinenas erstellt die Rechnung für die Gebühren.

5.8   Die Rechnung über den Verkaufsgegenstand erstellt der Verkäufer.

5.9   Baumaschinenas ist berechtigt den Gegenstand meistbietend preiswerter weiter zu verkaufen. Den Mindererlös muß der meistbietende Ersteigerer Baumaschinenas und dem Verkäufer ersetzen.

5.10   Der Gefahrenübergang des Gegenstandes auf den Käufer ist nach Ablauf von 10 Tagen und Uhrzeit nach dem Ersteigerungstermin, am Ort des Käufer, z.B. wo der Gegenstand sich befindet.

5.11   Nach vollständiger Zahlung und Geldeingang bei Baumaschinenas erteilt Baumaschinenas die Freigabe, dass der Gegenstand bei dem Verkäufer abgeholt werden kann.

5.12   Nach Zahlung und 10 Tagen nach Ersteigerungsende kann der Käufer die Maschine entgegennehmen.

5.13   Der Käufer muss innerhalb von 14 Tagen die Zahlungsfreigabe für den Verkäufer an Baumaschinenas erteilen, oder berechtigte Einwende an Baumaschinenas mitteilen (z.B. Gegenstand nicht mehr vorhanden)

5.14   Baumaschinenas wird das Geld nur bei übereinstimmender Erklärung zwischen Käufer und Verkäufer freigeben. Anfallende Zinsen stehen Baumaschinenas zu.

5.15   Damit schaltet Baumaschinenas ein weitgehendes Risiko aus im Interesse aller Beteiligten.

5.16   Sondervereinbarugnen für Sonderleistungen sind von Baumaschinenas möglich und müssen abgesprochen werden, sowie schriftlich vereinbart werden. Es gilt nur die Bestätigung von Baumaschinenas.

6 §   Akzeptierung

6.1   AGB`s und die zusätzlichen Versteigerungsbedingungen werden mit dem Anklicken auf dem Formular als bekannt vorausgesetzt und akzeptiert.

6.2   Bei dem Ersteigern werden ebenfalls die Versteigerungsbedingungen als bekannt vorausgesetzt und akzeptiert. Dieses wird 2x durch Anklicken bestätigt.

7 §   Salvatorische Klausel

Sollte ein Paragraph nicht rechtsgültig sein oder werden, oder auslegungsbedürftig sein, so gilt das am nächstkommende anwendbare Recht im Sinne von Baumaschinenas.

Stand: 23.08.2004

 
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